AGB

Stand: 02. April 2012

  1. Geltungsbereich; Ausschließlichkeits- und Abwehrklausel
    1. JANUS erbringt Leistungen an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen i. S. d. § 310 Abs. 1 BGB (Kunde) auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB gelten in der jeweils zum Vertragsschluss gültigen Fassung auch für zukünftige Leistungen an den Kunden, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
    2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt JANUS nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB der JANUS gelten auch dann, wenn JANUS in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  2. Zustandekommen, Inhalt und Änderungen des Vertrages; Preise
    1. Mit der Überlassung von Gegenständen, Unterlagen und Daten zur Vertragsvorbereitung wird kein Nutzungsrecht übertragen; JANUS behält sich die Eigentums- sowie Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
    2. Angebote der JANUS sind freibleibend und unverbindlich. Erst mit einer durch JANUS schriftlich erklärten Rückbestätigung (Auftragsbestätigung) kommt ein Vertrag zustande.
    3. JANUS kann den Vertragsschluss von einer Vorauszahlung i. H. v. bis zu 50 % des Auftragswertes abhängig machen; in Anspruch zu nehmende Drittleistungen können in voller Höhe als notwendige Vorauszahlung in Ansatz gebracht werden.
    4. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann JANUS eine Handling-Gebühr i. H. v. 10 % erheben.
    5. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien vor und bei Vertragsschluss getroffen wurden, sind im Vertrag schriftlich niedergelegt. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden.
    6. Durch Änderungen des Vertrages oder dem Vertrag zugrunde liegender Daten erforderliche Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. Wurde insofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen und durfte der Kunde deren Erbringung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten, so hat der Kunde die übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die Vergütungssätze von JANUS als üblich.
    7. Preisangaben beziehen sich auf Nettopreise ohne Umsatzsteuer; diese wird nach den gesetzlichen Vorschriften in Ansatz gebracht. Ohne abweichende Auftragsbestätigung gelten Preise „ab Werk“; mit einer Lieferung verbundene Verpackungs- und Versandkosten sowie öffentliche Abgaben werden gesondert berechnet.
  3. Zusammenarbeit; Mitwirkungspflichten und Unterlagen des Kunden
    1. JANUS erbringt die Leistungen auf der Grundlage inhaltlicher Vorgaben des Kunden. JANUS behält sich vor, darüber innerhalb von 5 Arbeitstagen einen schriftlichen Kontaktbericht an den Kunden zu geben. Er wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen widerspricht.
    2. Der Kunde stellt JANUS erforderliche Unterlagen und Informationen in vereinbarter bzw. unmittelbar verwertbarer Form rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.
    3. Inhaltliche Vorgaben und Zulieferungen aller Art durch den Kunden unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens JANUS:
      1. Der Kunde bestätigt, dass er zur Nutzung, Weitergabe und ggf. Verbreitung aller übergebenen Daten und Unterlagen, einschließlich der Texte und Bilder, berechtigt ist.
      2. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Leistungserbringung wird vom Kunden getragen. JANUS wird auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung bekannt werden.
      3. Der Kunde stellt JANUS von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können, und trägt die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
    4. Hat JANUS nicht ausdrücklich schriftlich das Lektorat von Texten übernommen, liegt die Verantwortung für Wortwahl, Grammatik, Rechtschreib- und Tippfehler beim Kunden; dies gilt sowohl für Texte des Kunden als auch – nach kundenseitiger Freigabe – für von JANUS erstellte Texte. In keinem Fall haftet JANUS wegen in den Texten enthaltener Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
    5. Soweit JANUS dem Kunden Entwürfe und Vorschläge vorlegt, sind diese innerhalb einer von JANUS vorgegebenen angemessenen Zeit zu korrigieren oder freizugeben.
    6. Verletzt der Kunde schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, so kann JANUS den entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Ausfallzeiten und Mehraufwendungen, ersetzt verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
    7. An JANUS übergebene Gegenstände und Daten werden sorgsam behandelt und bis zum Abschluss der Leistungserbringung verwahrt bzw. gespeichert. Eine Haftung für überlassene Gegenstände wird nur bis zum Materialwert übernommen. Für einen Datenverlust haftet JANUS nur, wenn die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und eine Wiederherstellung mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
    8. An JANUS überlassene Gegenstände und Daten werden 3 Monate nach Vertragsende vernichtet, sofern JANUS nicht vorher zur Rückgabe aufgefordert wurde; eine Rücksendung erfolgt dann auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
    9. Von JANUS erzeugte Daten werden für 6 Monate nach Vertragsende, darüber hinaus nur aufgrund gesonderter Vereinbarung, archiviert. Eine Herausgabe dieser Daten aus dem Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für das weitere Handling (Recovern) werden gesondert berechnet.
  4. Auftragsabwicklung: Änderungswünsche; Termine
    1. Mit Blick auf seitens JANUS zu erstellende kreative Werke steht dem Kunden vor der Freigabe ein einfaches Änderungsrecht zu, das sich nicht in Widerspruch zu den ursprünglichen inhaltlichen Vorgaben setzen darf. Für darüber hinausgehende Änderungen wird der entstehende Mehraufwand nach Pkt. 2.6 zusätzlich berechnet.
    2. Liefer- und Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindlich. Ein Termin, durch dessen Nichteinhaltung JANUS ohne Mahnung in Verzug geraten soll, ist stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden, inklusive umfangreicherer Änderungswünsche, hat JANUS nicht zu vertreten. Sie berechtigen JANUS, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behin derung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben; JANUS wird Leistungs ver zögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
    3. JANUS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Lieferverzug auf einer von ihr, ihren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Schadensersatzhaftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt.
    4. JANUS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihr zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Die Schadensersatzhaftung ist auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt.
    5. Im Übrigen haftet JANUS im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Wertes der Leistung, maximal jedoch nicht mehr als 15 % dieses Wertes.
    6. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben unberührt.
    7. Schaltzusagen für alle Medien werden für JANUS erst dann rechtsverbindlich, wenn eine verbindliche Rückbestätigung durch die betreffenden Werbeträger vorliegt.
  5. Nutzungsrechte an kreativen Leistungen
    1. Soweit JANUS kreative Leistungen erbringt, gewährt sie – vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung – dem Kunden das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
    2. Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
    3. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. JANUS kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
    4. Vorgaben und Weisungen des Kunden begründen kein Miturheberrecht.
  6. Zahlung
    1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, ist ein Rechnungsbetrag mit Zugang der Rechnung zur sofortigen Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Er ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang zu zahlen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn JANUS über den Betrag verfügen kann.
    2. Zahlt der Kunde binnen 10 Tagen nach Rechnungszugang nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. JANUS ist berechtigt, ab Eintritt des Zahlungsverzuges Verzugszinsen i. H. v. 8 % über dem Basiszinssatz p. a. zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
    3. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden ist nur zulässig, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, rechtskräftig festgestellt, von JANUS anerkannt oder unbestritten sind.
    4. Erstreckt sich die Vertragsabwicklung über einen längeren Zeitraum, kann JANUS Teilrechnungen entsprechend dem bis dahin erbrachten Leistungsumfang stellen.
  7. Eigentumsvorbehaltssicherung
    1. JANUS behält sich bis zum Eingang aller Zahlungen aus diesem Vertrag das Eigentum an gelieferten Sachen vor, soweit für sie nicht bereits Vorauszahlung geleistet wurde.
    2. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware sind JANUS unverzüglich mitzuteilen. Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie bei dem Dritten nicht eingezogen werden können.
    3. JANUS verpflichtet sich, ihr zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt; die Auswahl freizugebender Sicherheiten obliegt JANUS.
  8. Mängelhaftung
    1. Rügen wegen offensichtlicher Mängel empfangener Leistungen haben unverzüglich zu erfolgen. Bei berechtigter, fristgerechter schriftlicher Mängelrüge ist JANUS zunächst nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Erbringung einer mangelfreien Leistung berechtigt; JANUS trägt die erforderlichen Kosten nur bis zur Höhe des Wertes einer mangelfreien Leistung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Rücktritt oder Minderung verlangen; die Nacherfüllung gilt nach drei Versuchen als endgültig fehlgeschlagen.
    2. JANUS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der JANUS, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Schadensersatzhaftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt.
    3. JANUS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Schadensersatzhaftung ist auf vorhersehbare, typischerweise eintretenden Schäden begrenzt.
    4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    5. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
    6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate.
  9. Gesamthaftung
    1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Pkt. 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.
    2. Die Begrenzung nach Pkt. 9.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
    3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  10. Datenschutz; Vertraulichkeit; Einverständniserklärung
    1. Soweit JANUS – auch personenbezogene – Daten des Kunden elektronisch speichert und verarbeitet, unterstellt sie sich den Bestimmungen zum Datenschutz.
    2. Beide Parteien dürfen die zur Verfügung gestellten Informationen allein für Vertragszwecke verwenden und Dritten (ausgenommen hinzugezogenen Hilfspersonen) nicht zugänglich machen, es sei denn, dies war deren Bestimmung oder sie waren dem Dritten bereits bekannt. Die vorstehende Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
    3. JANUS ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen: Insofern darf sie an ihn erbrachte Leistungen und positive Zitate öffentlich wiedergeben, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
    4. JANUS kann für mehrere Auftraggeber im selben Marktsegment tätig werden.
  11. Erfüllungsort; Gerichtsstand; Rechtswahl
    1. Ohne abweichende Auftragsbestätigung ist der Sitz von JANUS Erfüllungsort.
    2. Gerichtsstand ist Mannheim, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist; gleichwohl ist JANUS berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).